Steuerberaterkanzleien
Steuerberaterkanzleien arbeiten mit FiCoVision zusammen, weil unsere vorbereitenden Accounting Services eine strukturierte, vollständige und prüfungssichere Datengrundlage für die Steuerberatung, Steuererklärungen und Jahresabschlusserstellung schaffen. Durch klar dokumentierte Prozesse, konsistente Buchungslogiken und revisionsfähige Datenaufbereitung sinkt der Klärungsbedarf erheblich, was die Effizienz der beauftragten Steuerberaterinnen und Steuerberater spürbar erhöht.
Unsere Services sind konsequent innerhalb der gesetzlichen Grenzen des Steuerberatungsgesetzes ausgerichtet (§ 6 Nr. 4 StBerG, §§ 3 und 33 StBerG). FiCoVision übernimmt ausschließlich vorbereitende Tätigkeiten, während die steuerberatenden Aufgaben vollständig bei den Steuerberaterinnen und Steuerberatern liegen, die der Kunde beauftragt.
Für Kunden besteht darüber hinaus die Möglichkeit, auf Wunsch mit unseren kooperierenden Steuerberaterkanzleien zusammenzuarbeiten. Liegt ein unverbindlicher Kostenvoranschlag dieser Kanzleien unter den bisherigen Aufwendungen des Kunden, kann ein Wechsel in Betracht gezogen werden – abhängig von Kapazitäten und Verfügbarkeit. Der Vertrag wird ausschließlich direkt zwischen dem Kunden und der kooperierenden Steuerberaterkanzlei geschlossen.
FiCoVision sorgt dafür, dass alle relevanten Daten, Auswertungen und Unterlagen in einer Qualität bereitgestellt werden, die eine effiziente, nachvollziehbare und rechtssichere Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuerunterlagen unterstützt.

